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Die Ausbildung – eine strategische Chance für Ihr Unternehmen

Einen Lehrling in Luxemburg ausbilden: Die wichtigsten Schritte, um Ausbildungsbetrieb zu werden
© MindForest S.A. (Illustrations)

WINWIN – Die Ausbildung, Gemeinsam zum Erfolg!

Entdecken Sie, wie die Berufsausbildung (Ausbildung im Wechsel zwischen Betrieb und Schule) in Luxemburg funktioniert, welche Vorteile sie für Ihr Unternehmen bietet und wie Sie sich aktiv daran beteiligen können.

Einen Lehrling auszubilden bedeutet, in die Zukunft zu investieren: Sie begleiten einen jungen Menschen auf seinem Ausbildungsweg und entwickeln gleichzeitig wichtige Schlüsselkompetenzen für Ihr Unternehmen.

Die Anstellung und Ausbildung von Lehrlingen ist eine hervorragende Gelegenheit, gemeinsam voranzukommen und Fortschritte zu erzielen.

Indem Sie ein anerkannter Ausbildungsbetrieb werden, unterstützen Sie nicht nur die Entwicklung neuer Talente, sondern fördern auch den Fortschritt und die Innovation in Ihrem Unternehmen.

Erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um das Ausbildungsrecht zu erhalten, und wie Sie mit gezielter Unterstützung die Fachkräfte von morgen ausbilden können.

Die Rolle der Handelskammer

In Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der Berufsausbildung ist die Handelskammer an der Entwicklung der Ausbildungsprogramme sowie an der Organisation der dualen Ausbildung beteiligt. Jährlich verwaltet sie um die 2.000 Ausbildungsverträge in den Bereichen Handel, Industrie, Hotellerie/Gastronomie sowie dem Dienstleistungsgewerbeund dem sozialpädagogischen Bereich.

Darüber hinaus ist die Handelskammer gemäß den gesetzlichen Vorgaben undin Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmerkammer für die Prüfung und Vergabe des Ausbildungsrechts („Droit de former“) zuständig. Das Ausbildungsrecht ist die Grundlage, um sicherzustellen, dass die im Unternehmen vermittelten Kompetenzen den Ausbildungsprogrammen entsprechen und zu gleichwertigen Abschlüssen führen.

Liste der Berufe unter der Zuständigkeit der Handelskammer

Schritte, um Lehrlinge anzustellen und auszubilden

Das Ausbildungsrecht erhalten

Um einen Lehrling oder Praktikanten im Rahmen einer Berufsausbildung oder einer Erwachsenenberufsausbildung ausbilden zu können, muss das Unternehmen zunächst das Ausbildungsrecht („Droit de former“) erwerben.

Dieses von den zuständigen Berufskammern verliehene Recht stellt sicher, dass die angebotene Ausbildungsumgebung den in der luxemburgischen Gesetzgebung festgelegten Qualitätsanforderungen entspricht.

Die zu erfüllenden Voraussetzungen :

  • Besitz einer Niederlassungsgenehmigung gemäß dem geänderten Gesetz vom 2. September 2011, die den Zugang zu Handwerks-, Handels- und Industrieberufen sowie zu bestimmten freien Berufen regelt, oder eine Bescheinigung vorlegen, dass die ausgeübte Tätigkeit nicht der Genehmigungspflicht dieses Gesetzes unterliegt.
  • Eintragung im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) für Unternehmen, die dazu verpflichtet sind.
  • Im Falle der Ausübung eines freien Berufs, der innerhalb einer Berufskammer organisiert ist, Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in die zuständige Kammer.

Der Ausbildungsbetrieb verfügt über einen qualifizierten Ausbilder, der den Lehrling während der gesamten betrieblichen Ausbildung begleitet. Die Voraussetzungen für diese Rolle sind:

Personen mit einem Brevet de Maîtrise oder einer gleichwertigen Qualifikation können eine Befreiung beantragen, indem sie ihre Anfrage per E-Mail an ddf@cc.lu senden.

  • Es verfügt über eine geeignete Infrastruktur und Ausstattung, um eine qualitativ hochwertige praktische Ausbildung zu ermöglichen.
  • Es wird ein Arbeitsumfeld gewährleistet, das den Erwerb der im offiziellen Ausbildungsprogramm festgelegten Kompetenzen unterstützt.
  • Eine ausreichende und stabile Geschäftstätigkeit wird sichergestellt, um eine komplette ausbildung zu ermöglichen.
  • Kenntnis und Einhaltung des Arbeitsgesetzbuchs sowie der spezifischen Vorschriften für Ausbildungsverträge oder Praktikumsverträge.
  • Umsetzung des offiziellen Ausbildungsprogramms sowie der von den zuständigen Behörden festgelegten Bewertungskriterien.
  • Vermittlung der beruflichen Inhalte im Einklang mit dem Ausbildungsleitfaden und dem durch großherzogliche Verordnung festgelegten Bewertungsrahmen.

Jedes Unternehmen, jede freiberufliche Tätigkeit oder gemeinnützige Organisation (ASBL), die diese Kriterien erfüllt, kann das Ausbildungsrecht („Droit de former“) erhalten.

    Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein offizieller Antrag bei der Handelskammer eingereicht werden. Das vollständige Antragsdossier für das Ausbildungsrecht („Droit de former“) umfasst folgende Unterlagen:

  • Das offizielle Antragsformular zur Erlangung des Ausbildungsrechts
  • Nachweise über die Qualifikation des Ausbilders
  • Ein Führungszeugnis für den ausbildenden Arbeitgeber und die/den Ausbilder(n)
  • Eine Kopie des/der erforderlichen Diplome
  • Ein Nachweis über die rechtliche Existenz des Unternehmens (Auszug aus dem Handels- und Gesellschaftsregister oder Bescheinigung über Nichtunterstellung)
  • Eine Kopie der Niederlassungsgenehmigung gemäß dem geänderten Gesetz vom 2. September 2011 oder eine Bescheinigung, dass die ausgeübte Tätigkeit nicht unter diese Gesetzgebung fällt
  • Gegebenenfalls ein Nachweis über die Eintragung in die zuständige Berufskammer, wenn es sich um einen reglementierten freien Beruf handelt

Um Ihre Anfrage zum Erhalt des Ausbildungsrechts abzuschließen, wird ein Mitarbeiter der Handelskammer Sie vor Ort besuchen. Nach Prüfung wird das Ausbildungsrecht erteilt, das Ihnen erlaubt, Lehrlinge oder Praktikanten auszubilden.

Die Schritte zur Beantragung des Ausbildungsrechts

  1. Antrag einreichen – Das Unternehmen stellt einen Antrag auf Erlangung des Ausbildungsrechts bei der Handelskammer.
  2. Betriebsbesuch – Ein Berater der Handelskammer besucht das Unternehmen vor Ort.
  3. Erteilung der Genehmigung – Nach Prüfung wird das Ausbildungsrecht erteilt und das Unternehmen offiziell als Ausbildungsbetrieb anerkannt.

Antragsformular zur Erlangung des Ausbildungsrechts:

Das Formular herunterladen

Einen Ausbildungsplatz melden und einen Lehrling einstellen

Nachdem Sie das Ausbildungsrecht erhalten haben, können Sie einen Ausbildungsplatz bei der ADEM melden und einen Lehrling für Ihr Unternehmen einstellen.

 Zum Dokument

 Wann muss der Ausbildungsplatz gemeldet werden?

  • Die Meldung eines Ausbildungsplatzes kann jederzeit erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, den Platz so früh wie möglich zu melden (idealerweise vor Mitte Juli), um eine größere Auswahl an Kandidaten zu haben.
  • Neue Ausbildungsverträge dürfen nur zwischen dem 16. Juli und dem 31. Oktober unterzeichnet werden.
  • (Ausnahme : Die Übernahme eines Lehrlings während der laufenden Ausbildung ist das ganze Jahr über möglich.)

 Wie meldet man den Ausbildungsplatz?

Sie können Ihren Ausbildungsplatz mithilfe des Formulars „Déclaration de poste d’apprentissage“ melden oder direkt online über MyGuichet.lu im gesicherten Bereich Ihres Unternehmens.

Das ausgefüllte Formular kann folgendermaßen eingereicht werden:

  •  Per E-Mail: op@adem.etat.lu
  •  Per Post:

    ADEM – Service d’Orientation Professionnelle
    B.P. 19, L-2010 Luxembourg

Nach Eingang der Meldung wird der Ausbildungsplatz von der ADEM in den Vermittlungsprozess aufgenommen.

Auswahl eines Kandidaten

Auswahl eines Kandidaten, mit dem TalentCheck

TALENTCHECK – TALENTERKENNUNG

Dieses Kompetenzprofil kann von Unternehmen bei Lehrlingen angefordert werden, denen ein Ausbildungsplatz angeboten werden soll, um ihre Fähigkeiten und Talente einzuschätzen.

Untersuchte Kompetenzen:

  • Konzentration und Beobachtung
  • Praktische Rechenfertigkeiten
  • Deutsch / Französisch / Englisch
  • Logisches Denken
  • Technische Fähigkeiten
  • Organisationstalent
  • Gedächtnisleistung
  • Einstellung zum Lernen, zur Arbeit und zu Kollegen

Ausbildungsvertrag

Das Unternehmen informiert die ADEM über seine Entscheidung:

  • über das Formular „Offre d’emploi“, das dem Kandidaten übergeben wird,
  • oder durch Ausfüllen einer neuen „déclaration de poste“ mit dem Namen des ausgewählten Kandidaten.

Der Kandidat geht persönlich zum Maison de l’Orientation der ADEM, um seine Zuweisungskarte zu erhalten.

Eine Kopie dieser Karte wird direkt an das Unternehmen und an die Handelskammer gesendet.

Die Handelskammer erstellt den Ausbildungsvertrag offiziell und übermittelt ihn an das Unternehmen.

Das Unternehmen und der Lehrling müssen alle drei Exemplare des Vertrags unterschreiben.

Die unterschriebenen Dokumente werden anschließend in dem bereitgestellten, frankierten Umschlag an die Handelskammer zurückgesendet.

Die Handelskammer prüft die Unterlagen und nimmt die offizielle Registrierung des Ausbildungsvertrags vor.

Nach der endgültigen Prüfung sendet die Handelskammer den offiziell registrierten Vertrag an das Unternehmen und den Lehrling zurück.

Die Berufsausbildung kann beginnen!

Begleitung während der gesamten Ausbildungsdauer

Während der gesamten beruflichen Ausbildung stehen die Ausbildungsberater zur Verfügung, um:

  • Lehrlinge und Unternehmen über alle Aspekte der Ausbildung zu informieren.
  • Lehrlinge und Unternehmen im betrieblichen Ausbildungsprozess zu begleiten und diesen zu überwachen.
  • Als Vermittler oder Mediator zu fungieren.

Grenzüberschreitende Ausbildung in Luxemburg

Die grenzüberschreitende Ausbildung bietet luxemburgischen Unternehmen die Möglichkeit, Auszubildende in Berufen anzustellen, die auf nationaler Ebene nicht angeboten werden.

 Welche administrativen Schritte müssen Unternehmen beachten?

  • Ausbildungsberechtigung in der betreffenden Berufsausbildung besitzen.
  • Einen Lehrling finden, der an einer grenzüberschreitenden Ausbildung interessiert ist.
  • Das Unternehmen kann Stellenanzeigen in der Region veröffentlichen.
  • Die ADEM vermittelt keine grenzüberschreitenden Kandidaten.
  • Meldung des Ausbildungsplatzes bei der ADEM, wie bei einem in Luxemburg ansässigen Kandidaten.

 Wie funktioniert die grenzüberschreitende Ausbildung?

  • Der Lehrling muss bei einem anerkannten luxemburgischen Ausbildungsbetrieb angestellt sein.
  • Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem luxemburgischen Unternehmen und dem Lehrling geschlossen.
  • Der Lehrling besucht theoretische Kurse im Ausland und absolviert die praktische Ausbildung im Betrieb.
  • • Die Anerkennung der erworbenen Qualifikationen wird von den luxemburgischen Behörden gewährleistet.

 Welche administrativen Schritte muss der Lehrling beachten?

  • Nicht-europäische Lehrlinge benötigen eine Arbeitserlaubnis.
  • Der Lehrling muss einen schriftlichen Antrag beim Service de la formation professionnelle (SFP) des Bildungsministeriums einreichen.
  • Anmeldung mit vollständigen Unterlagen in einer der drei ADEM-OP-Agenturen.

Weitere offizielle Informationen:
Grenzüberschreitende Ausbildung – ADEM

Wenn Sie einen grenzüberschreitenden Lehrling einstellen möchten, kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Diese Seite kann sinnvoll mit dem Leitfaden „Berufsausbildung - Unternehmen und Auszubildende: Gemeinsam zum Erfolg” ergänzt werden, der auf cc.lu heruntergeladen oder angefordert werden kann.