Entdecken Sie, wie die Berufsausbildung (Ausbildung im Wechsel zwischen Betrieb und Schule) in Luxemburg funktioniert, welche Vorteile sie für Ihr Unternehmen bietet und wie Sie sich aktiv daran beteiligen können.
Einen Lehrling auszubilden bedeutet, in die Zukunft zu investieren: Sie begleiten einen jungen Menschen auf seinem Ausbildungsweg und entwickeln gleichzeitig wichtige Schlüsselkompetenzen für Ihr Unternehmen.
Die Anstellung und Ausbildung von Lehrlingen ist eine hervorragende Gelegenheit, gemeinsam voranzukommen und Fortschritte zu erzielen.
Indem Sie ein anerkannter Ausbildungsbetrieb werden, unterstützen Sie nicht nur die Entwicklung neuer Talente, sondern fördern auch den Fortschritt und die Innovation in Ihrem Unternehmen.
Erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um das Ausbildungsrecht zu erhalten, und wie Sie mit gezielter Unterstützung die Fachkräfte von morgen ausbilden können.
In Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der Berufsausbildung ist die Handelskammer an der Entwicklung der Ausbildungsprogramme sowie an der Organisation der dualen Ausbildung beteiligt. Jährlich verwaltet sie um die 2.000 Ausbildungsverträge in den Bereichen Handel, Industrie, Hotellerie/Gastronomie sowie dem Dienstleistungsgewerbeund dem sozialpädagogischen Bereich.
Darüber hinaus ist die Handelskammer gemäß den gesetzlichen Vorgaben undin Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmerkammer für die Prüfung und Vergabe des Ausbildungsrechts („Droit de former“) zuständig. Das Ausbildungsrecht ist die Grundlage, um sicherzustellen, dass die im Unternehmen vermittelten Kompetenzen den Ausbildungsprogrammen entsprechen und zu gleichwertigen Abschlüssen führen.
Dieses von den zuständigen Berufskammern verliehene Recht stellt sicher, dass die angebotene Ausbildungsumgebung den in der luxemburgischen Gesetzgebung festgelegten Qualitätsanforderungen entspricht.
Der Ausbildungsbetrieb verfügt über einen qualifizierten Ausbilder, der den Lehrling während der gesamten betrieblichen Ausbildung begleitet. Die Voraussetzungen für diese Rolle sind:
Personen mit einem Brevet de Maîtrise oder einer gleichwertigen Qualifikation können eine Befreiung beantragen, indem sie ihre Anfrage per E-Mail an ddf@cc.lu senden.
Jedes Unternehmen, jede freiberufliche Tätigkeit oder gemeinnützige Organisation (ASBL), die diese Kriterien erfüllt, kann das Ausbildungsrecht („Droit de former“) erhalten.
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein offizieller Antrag bei der Handelskammer eingereicht werden. Das vollständige Antragsdossier für das Ausbildungsrecht („Droit de former“) umfasst folgende Unterlagen:
Um Ihre Anfrage zum Erhalt des Ausbildungsrechts abzuschließen, wird ein Mitarbeiter der Handelskammer Sie vor Ort besuchen. Nach Prüfung wird das Ausbildungsrecht erteilt, das Ihnen erlaubt, Lehrlinge oder Praktikanten auszubilden.
Antragsformular zur Erlangung des Ausbildungsrechts:
Das Formular herunterladen
Nachdem Sie das Ausbildungsrecht erhalten haben, können Sie einen Ausbildungsplatz bei der ADEM melden und einen Lehrling für Ihr Unternehmen einstellen.
Sie können Ihren Ausbildungsplatz mithilfe des Formulars „Déclaration de poste d’apprentissage“ melden oder direkt online über MyGuichet.lu im gesicherten Bereich Ihres Unternehmens.
Das ausgefüllte Formular kann folgendermaßen eingereicht werden:
ADEM – Service d’Orientation Professionnelle
B.P. 19, L-2010 Luxembourg
Nach Eingang der Meldung wird der Ausbildungsplatz von der ADEM in den Vermittlungsprozess aufgenommen.
TALENTCHECK – TALENTERKENNUNG
Dieses Kompetenzprofil kann von Unternehmen bei Lehrlingen angefordert werden, denen ein Ausbildungsplatz angeboten werden soll, um ihre Fähigkeiten und Talente einzuschätzen.
Untersuchte Kompetenzen:
Das Unternehmen informiert die ADEM über seine Entscheidung:
Der Kandidat geht persönlich zum Maison de l’Orientation der ADEM, um seine Zuweisungskarte zu erhalten.
Eine Kopie dieser Karte wird direkt an das Unternehmen und an die Handelskammer gesendet.
Die Handelskammer erstellt den Ausbildungsvertrag offiziell und übermittelt ihn an das Unternehmen.
Das Unternehmen und der Lehrling müssen alle drei Exemplare des Vertrags unterschreiben.
Die unterschriebenen Dokumente werden anschließend in dem bereitgestellten, frankierten Umschlag an die Handelskammer zurückgesendet.
Die Handelskammer prüft die Unterlagen und nimmt die offizielle Registrierung des Ausbildungsvertrags vor.
Nach der endgültigen Prüfung sendet die Handelskammer den offiziell registrierten Vertrag an das Unternehmen und den Lehrling zurück.
Die Berufsausbildung kann beginnen!
Während der gesamten beruflichen Ausbildung stehen die Ausbildungsberater zur Verfügung, um:
Die grenzüberschreitende Ausbildung bietet luxemburgischen Unternehmen die Möglichkeit, Auszubildende in Berufen anzustellen, die auf nationaler Ebene nicht angeboten werden.
Weitere offizielle Informationen:
Grenzüberschreitende Ausbildung – ADEM
Wenn Sie einen grenzüberschreitenden Lehrling einstellen möchten, kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.